Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beratungs-, Entwicklungs- und Integrationsleistungen von SG5 Digital Solutions. Stand: 25. September 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Ing. Simon Gorski, MA (SG5 Digital Solutions, im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Beratungs-, Entwicklungs- und Integrationsleistungen abgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Für die Nutzung der Software InsightHub gelten ausschliesslich die AGB InsightHub.
Soweit diese AGB Schriftform verlangen, genügt Textform, also etwa eine E-Mail oder eine Messenger-Nachricht. Kündigungen erfolgen mindestens per E-Mail.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen — typischerweise Konzeption, Entwicklung, Integration und Wartung von Software-, Web-, KI- und Automatisierungs-Lösungen sowie damit verbundene Beratungs- und Schulungsleistungen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine Dienstleistung im Sinne der §§ 1151 ff. ABGB, keinen Werkerfolg.
3. Angebot, Auftrag & Zusatzaufträge
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (Unterschrift, elektronische Signatur oder Zustimmung per E-Mail), durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen kann der Auftraggeber formfrei beauftragen, auch telefonisch, per E-Mail oder über Messenger-Dienste wie WhatsApp. Dazu berechtigt sind auch die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Ansprechpersonen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer bestätigt solche Zusatzaufträge in Textform; sie werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet und in der Rechnung einzeln ausgewiesen.
Bei Zusatzaufträgen mit voraussichtlich mehr als vier Stunden Aufwand oder mit Auswirkung auf vereinbarte Pauschalpreise oder Termine übermittelt der Auftragnehmer vorab eine Aufwandsschätzung und beginnt nach Freigabe durch den Auftraggeber. Auch die Freigabe ist formfrei möglich, etwa per E-Mail oder Messenger-Nachricht.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Honorar & Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem Aufwand auf Stundenbasis. Pauschalpreisvereinbarungen erfolgen nur dann, wenn der Leistungsumfang vorab eindeutig definiert ist.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen verrechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei längerlaufenden Projekten monatliche oder meilensteinbasierte Teilrechnungen zu stellen.
- Auslagen für Drittleistungen (Hosting, Lizenzen, Cloud-Services, APIs) werden gesondert zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
6. Termine
Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferantenausfälle oder durch den Auftraggeber zu vertretende Umstände verlängern Termine entsprechend.
7. Leistungsänderungen (Change Requests)
Für Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang während laufender Projekte gelten die Regeln für Zusatzaufträge in Punkt 3.
8. Nutzungsrechte & Quellcode
Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen — insbesondere an Software, Plugins, Apps, Quellcode, Konzepten, Designs und Dokumentation — verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht, die für ihn erbrachten Arbeitsergebnisse für eigene Zwecke zu nutzen. Bis zur vollständigen Bezahlung besteht kein Nutzungsrecht.
Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Repositories, Entwicklungsumgebungen oder App-Projekten besteht nur, wenn eine Quellcode-Übergabe ausdrücklich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung darf der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse weder bearbeiten noch durch Dritte bearbeiten lassen, vervielfältigen oder weitergeben; ausgenommen sind Sicherungskopien und der Betrieb auf eigenen oder von ihm beauftragten Servern.
Der Auftragnehmer darf Arbeitsergebnisse, Plugins und allgemeine Komponenten auch in anderen Projekten und Produkten weiterverwenden; vertrauliche Informationen und Daten des Auftraggebers sind davon ausgenommen (Punkt 9). Inhalte und Materialien, die der Auftraggeber bereitstellt, etwa Texte, Bilder und Daten, bleiben sein Eigentum.
Soweit Arbeitsergebnisse auf Open-Source-Software beruhen oder zwingend unter einer Open-Source-Lizenz stehen, etwa WordPress-Plugins unter der GPL, gehen deren Lizenzbedingungen vor.
9. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
10. Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung. Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäss Art. 28 DSGVO geschlossen.
11. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Erbringung der Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Stand der Technik. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl nachbessern, ersetzen oder eine angemessene Preisminderung gewähren.
12. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen und der Höhe nach auf das Netto-Honorar des jeweiligen Auftrags beschränkt, bei laufenden Wartungs- und Serviceverträgen auf das in den letzten zwölf Monaten vereinbarte Netto-Honorar.
Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der auch bei regelmässiger, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre. Für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse sowie für Ausfälle und Leistungen von Drittanbietern (z. B. Hosting, Cloud-Dienste, Schnittstellen) haftet der Auftragnehmer nicht; KI-Ergebnisse prüft der Auftraggeber vor ihrem Einsatz.
Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
13. Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen geeignete Subunternehmer (z. B. Hosting-Anbieter, Cloud-Services, Partner-Studios) einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.
14. Vertragsdauer & Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Wartungs- und Service-Verträge können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung: ec.europa.eu/consumers/odr.
16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des UGB ist.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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